Dein schnellster Weg zum VBN

Häufigste Fragen (FAQ)

Kleingedrucktes verständlich gemacht. In den FAQ findest du alle Antworten zu den häufigsten Fragen an den VBN.

Mehr erfahren

24h-Serviceauskunft

VBN-Serviceauskunft und VBN-Servicecenter. Dein telefonischer, digitaler und direkter Draht zum VBN.

Mehr erfahren

Lob und Kritik

Deine Meinung ist uns wichtig. Wir freuen uns, wenn du dir Zeit für uns nimmst, und versprechen, uns diese dann für dich zu nehmen.

Mehr erfahren

Fahrplan- und Preisauskunft

Linienfahrpläne anzeigen

Verkehrshinweise

Informieren Sie sich hier über aktuelle Fahrplanänderungen für den Zugverkehr und für den Bus- und Straßenbahnverkehr, aufgrund von Baustellen und Umleitungen im VBN-Gebiet, die länger als 24 Stunden bestehen.

Zugverkehr

Bus- und Straßenbahnverkehr

Fahrplan- und Preisauskunft

Linienfahrpläne anzeigen

Verkehrshinweise

Informieren Sie sich hier über aktuelle Fahrplanänderungen für den Zugverkehr und für den Bus- und Straßenbahnverkehr, aufgrund von Baustellen und Umleitungen im VBN-Gebiet, die länger als 24 Stunden bestehen.

Zugverkehr

Bus- und Straßenbahnverkehr

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den

Onlinevertrieb im FahrPlaner Niedersachsen/Bremen

1       Allgemeiner Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für die Nutzung des e-Payment-Services "HandyTicket im FahrPlaner Niedersachsen/Bremen", im Folgenden „HandyTicket“ genannt, sowie für die Nutzung des „OnlineTickets im Niedersachsentarif“, im Folgenden „OnlineTicket“ genannt. Geregelt werden die Bestimmungen zum Erwerb von Online- und/oder HandyTickets für den öffentlichen Personennahverkehr in den folgenden Tarifgebieten, bzw. für die folgenden Tarifprodukte:

-          Ausschließlich HandyTickets:

  • Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen(VBN),
  • Verkehrsverbund Südniedersachsen (VSN)
  • Deutschland-Ticket inkl.
    • Semesterticket-Upgrade für das landesweite Semesterticket Niedersachsen/Bremen,
    • Job-Tickets,
    • nachfolgend gesamthaft als „Deutschland-Ticket“ bezeichnet.

-          Handy- und OnlineTickets

  •  Niedersachsentarif GmbH (NITAG)

Die VBN GmbH, Am Wall 165-167, 28195 Bremen ist bevollmächtigte Stelle für den Ticketverkauf und zur Ticketabrechnung zwischen dem Kunden und den Verkehrsunternehmen. Die Rechnungsstellung für den Verkaufsdienst "Handy- und OnlineTicket" erfolgt durch die VBN GmbH im Namen und für Rechnung der leistungserbringenden Verkehrsunternehmen im jeweiligen Tarif- bzw. Verkehrsgebiet. Vertragspartner des Beförderungsvertrags ist das Verkehrsunternehmen, dessen Beförderungsmittel in Anspruch genommen werden. Im Übrigen gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Tarifs sowie der leistungserbringenden Verkehrsunternehmen in der jeweils aktuellen Fassung.

Der VBN hat mit den an das Handy- bzw. OnlineTicket angeschlossenen Verkehrsverbünden und -gemeinschaften sowie der NITAG eine Vertriebspartnerschaft zum Vertrieb von Handy- und OnlineTickets über ein gemeinsames System geschlossen. Nachfolgend wird zusammenfassend der Begriff „Onlinevertrieb“ verwendet. Bestimmungen, welche alle Partner betreffen, werden im Folgenden unter „der VBN und seine Partner“ aufgeführt.

2       Änderungen

Der VBN und seine Partner behalten sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der AGB oder sonstiger Dokumente und Abläufe hinsichtlich des "Onlinevertriebs" vorzunehmen. Registrierte Kunden werden bei Änderungen der AGB erneut im Kaufprozess aufgefordert, diese zu lesen und diesen zuzustimmen. Änderungen an den AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der VBN bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den VBN absenden. Der VBN ist berechtigt, seine Rechte gemäß Ziffer 12 bei einem Widerspruch geltend zu machen.

3       Besondere Bestimmungen zum Verkaufsdienst "Onlinevertrieb"

Für den Kauf von Tickets/Fahrscheinen im internetbasierten Verkaufsdienst "Onlinevertrieb" sind je Fahrscheinart folgende Voraussetzungen notwendig:

- Herunterladen und installieren der „FahrPlaner-App“ für iOS- oder Android-Betriebssysteme auf ein mobiles Endgerät für das „HandyTicket“,

- Nutzung eines herkömmlichen PCs/Laptops mit der Möglichkeit PDF-Dokumente zu öffnen und zu drucken u.ä. mit Internetzugang für den Erwerb eines „OnlineTickets“.

- Anlegen eines Kundenaccounts in der „FahrPlaner-App" für die Nutzung des Deutschland-Tickets.

Der Kauf bzw. die Speicherung von „HandyTickets“ auf herkömmlichen PCs einschließlich Laptops u.ä. ist nicht möglich.

Erworbene „OnlineTickets“ werden nach dem Kauf als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt. Dieses PDF-Dokument kann entweder auf DIN-A4-Format ausgedruckt und bei der Fahrkartenkontrolle vorgelegt werden oder alternativ auf einem mobilen Endgerät vorgezeigt werden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Lesbarkeit des Barcodes bei der Ticket-/Fahrscheinkontrolle.

Im internetbasierten Verkaufsdienst "Onlinevertrieb" kann ein eingeschränktes Fahrkartensortiment angeboten werden. Das angebotene Fahrkartensortiment kann jederzeit ohne Vorankündigung angepasst werden. Ein Anspruch zur Ausgabe von Tickets/Fahrscheinen im “Onlinevertrieb“ besteht nicht. Der VBN und seine Partner können einen jederzeitigen und ununterbrochenen Onlinevertrieb nicht garantieren.

Die FahrPlaner-App ermöglicht es dem Kunden, nach erfolgtem Herunterladen und Installieren bargeldlos elektronische Tickets/Fahrscheine zu erwerben. Direkt in der App erworbene Tickets/Fahrscheine (inkl. Deutschland-Ticket) werden unverzüglich an das mobile Endgerät des Kunden gesandt. Wird ein Deutschland-Ticket nicht direkt in der FahrPlaner-App gekauft, sondern mittels eines Abo-Antrags bei einem Abo-Dienstleister bestellt, erfolgt die Bereitstellung des Deutschland-Tickets verzögert nach positiver Prüfung des Abo-Antrags und der Bereitstellung des Deutschland-Tickets durch den Abo-Dienstleister. Der VBN und seine Partner weisen darauf hin, dass die Übertragung der Tickets/Fahrscheine über das Mobilfunknetz des Mobilfunkanbieters oder eine alternative Internetverbindung des Kunden erfolgt und dieser maßgeblich für eine ordnungsgemäße, störungsfreie und zeitnahe Übertragung verantwortlich ist. Verzögerungen bei der Übertragung können deshalb insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes oder der Internetverbindung auftreten. Der Kunde muss das Ticket/den Fahrschein vor Einsteigen in ein Fahrzeug der leistungserbringenden Verkehrsunternehmen (Fahrtantritt) erwerben und sich aus vorgenannten Gründen vom Erhalt des gültigen Tickets bzw. Fahrscheins vor Fahrtantritt überzeugen. Wird bei der Fahrscheinkontrolle ein Kauf nach Fahrtantritt festgestellt, liegt kein gültiger Fahrschein vor.

Beim Kauf eines HandyTickets über die FahrPlaner-App muss das Ticket/der Fahrschein zu Kontrollzwecken im Display des mobilen Endgeräts angezeigt werden können. Insoweit ist der Kunde für die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgeräts sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes des Tickets/Fahrscheins zu Prüfzwecken des Kontrollpersonals verantwortlich. Dies beinhaltet auch die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch. Das mobile Endgerät ist zu Kontrollzwecken des elektronischen Tickets/Fahrscheins bei der Fahrt sowie in fahrkartenpflichtigen Bereichen ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Fahr- bzw. Prüfpersonal des Verkehrsunternehmens vorzuzeigen. Kann der Nachweis des HandyTickets bei einer Kontrolle wegen Versagens des mobilen Endgeräts nicht erbracht werden (zum Beispiel infolge technischer Störungen, leerer Akku) wird dies als Fahrt ohne gültiges HandyTicket gewertet. Für die Fälle der Nichtverfügbarkeit oder der fehlerhaften beziehungsweise unvollständigen Übertragung des HandyTickets ist der Kunde vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket/einen gültigen Fahrschein zu erwerben. Nur in der FahrPlaner-App angezeigte HandyTickets sind gültig. Screenshots, Bildschirmvideos, o.ä., auch von gültigen Tickets, berechtigen nicht Beförderungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Für den Niedersachsentarif können auch OnlineTickets erworben werden. Erworbene OnlineTickets müssen zur Kontrolle entweder im DIN-A4 Format ausgedruckt werden oder können alternativ als PDF-Datei auf einem mobilen Endgerät angezeigt werden. Der Reisende ist bei der Anzeige als PDF-Datei auf einem mobilen Endgerät für die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgeräts verantwortlich. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Lesbarkeit des Barcodes bei der Fahrkartenkontrolle.

Die FahrPlaner-App wird dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Kosten können dem Kunden jedoch durch das erforderliche Herunterladen der FahrPlaner-App bzw. der darin erworbenen Tickets/Fahrscheine entstehen. Die Kosten können abhängig vom Mobilfunkanbieter variieren. Die Höhe der Verbindungsentgelte ergibt sich aus dem Vertrag des Kunden mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter.

Die über die FahrPlaner-App erworbenen Tickets/Fahrscheine sind immer personalisiert, nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen, gültigen Lichtbildausweis für die auf dem Ticket/Fahrschein angegebene Person (Inhaber). Bei Tickets/Fahrscheinen für mehrere Personen, wie bspw. dem VBN-TagesTicket oder dem Niedersachsen-Ticket, muss die auf dem Ticket/Fahrschein als Inhaber eingetragene Person stets mitfahren.

Handy- und OnlineTickets können ab dem ersten Geltungstag nicht zurückgegeben, umgetauscht, erstattet, widerrufen oder storniert werden.

Der VBN und seine Partner bedienen sich zur Abwicklung des “Onlinevertriebs“ des IT-Dienstleisters EOS UPTRADE GmbH, Hamburg und des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (im Folgenden „Finanzunternehmen“ genannt). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt.

4       Gebrauchsüberlassung der FahrPlaner-App

Die FahrPlaner-App steht jeweils kostenlos in zwei Versionen bereit. Für Nutzer von mobilen Endgeräten mit iOS-Betriebssystem über die Plattform „App Store“ des Anbieters Apple sowie für Nutzer von mobilen Endgeräten mit Android-Betriebssystem über die Plattform „Google Play“ des Anbieters Google Inc. Mit der Bestätigung zum Download der FahrPlaner-App schließt der Kunde einen Gebrauchsüberlassungsvertrag ab.

Jede sachfremde Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der FahrPlaner-App ist nicht gestattet. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, das ihm an dem Programm eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen.

5       Anmeldung

Um den e-Payment-Service zum Kauf von Tickets/Fahrscheinen des "Onlinevertriebs" nutzen zu können, muss sich der Kunde über die Internetseiten www.vbn.de, www.niedersachsentarif.de oder mobil über die FahrPlaner-App unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte beim VBN registrieren:

- Anrede

- Name und vollständige Adresse

- Geburtsdatum

- E-Mail-Adresse

- gewünschtes Bezahlverfahren

- Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)

- Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlverfahren)

- Mobilfunknummer (optional)

Der Kunde verpflichtet sich, für die Vertragsbeziehung wesentliche Daten (insbesondere Name, Adresse, Zahlverfahren und E-Mail-Adresse) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so sind der VBN und seine Partner sowie das Finanzunternehmen berechtigt, den Kunden die dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Alternativ kann ein Kauf von Handy- oder OnlineTicket auch ohne Registrierung erfolgen.

6       Bestellung und Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt mit dem VBN, bzw. beim Kauf des Deutschland-Tickets bei einem Abo-Dienstleister mit dem jeweiligen Abo-Dienstleister zustande. Mit Absenden einer Bestellung des gewünschten HandyTickets über die FahrPlaner-App oder dem Kauf eines OnlineTickets gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Annahme des Kaufvertrages erfolgt beim "Onlinevertrieb" durch Absendung der elektronischen Fahrtberechtigung als Handy- oder OnlineTicket. Nach Vertragsabschluss (Ticketversand) erfolgt die Sendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (z.B. E-Mail) als Kaufbestätigung. Im Fall der Zahlung mittels eines Postpaid-Verfahrens (z.B. Lastschrift- oder Kreditkartenverfahren) erfolgt der Vertragsabschluss vorbehaltlich einer Bonitäts- und Datenprüfung. Der Kaufpreis ist sofort fällig.

7       Zahlungsverfahren und Abtretungsanzeige

7.1  Abtretungsanzeige

Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets/Fahrscheine erfolgt durch das Finanzunternehmen, an welche sämtliche Entgeltforderungen einschließlich des Anspruches auf Erstattung etwaiger Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Das Finanzunternehmen ist Drittbegünstigter der nachfolgenden Bestimmungen und ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

7.2  Zahlungsverfahren

Für die Zahlung der gebuchten Tickets/Fahrscheine gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlverfahren besteht nicht. Alle Zahlverfahren stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

Der Kunde kann für Bestellungen im Online-Shop zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:

- Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren,

- Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express),

- Zahlung via PayPal,

- Zahlung via Apple Pay oder Google Pay (abhängig vom Betriebssystem des Endgeräts),

- Wiederkehrende Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren bzw. über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express) beim Kauf eines Deutschland-Tickets.

Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen. Für die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte ist eine Registrierung mit persönlichen Daten und Angaben zum jeweiligen Bezahlverfahren erforderlich.

7.3  Einzug und Einwände gegen die Abrechnung

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt durch das Finanzunternehmen in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach dem Kauf des Tickets/Fahrscheins. Die Belastung des Kontos bzw. der Kreditkarte ist abhängig von der Zahlungsabwicklung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticket-/Fahrscheinkäufe enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über das Internetportal nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar. Des Weiteren erhält der Kunde unmittelbar nach dem Kauf per E-Mail eine Bestellbestätigung an seine beim Verkaufsvorgang angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde ist angehalten, die Bestellbestätigungen inhaltlich zu prüfen und, sofern Einwände vorliegen, diese unverzüglich gegenüber dem VBN vorzubringen.

Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

7.4  Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

Bei Wahl dieses Zahlverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für erworbene Tickets/Fahrscheine erforderlich. Die Bankverbindung wird geschützt im System des Finanzunternehmens gespeichert, damit der Kunde das SEPA-Lastschriftverfahren wiederholt nutzen kann, ohne bei jedem Kauf die Bankverbindung erneut eingeben zu müssen. Das Bezahlen per SEPA-Lastschriftverfahren steht nur Kunden zur Verfügung, die sich entsprechend für den “Onlinevertrieb“ registriert haben. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen AGB das Finanzunternehmen, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die vom Finanzunternehmen auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Fall, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, versichert der Kunde durch die Eingabe der Daten, die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegen zu haben.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber, BIC und IBAN) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular online oder in der FahrPlaner-App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch das Finanzunternehmen über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates wird verzichtet. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, der Gläubigerbank und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an das Finanzunternehmen postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

Das Finanzunternehmen wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des angegebenen Kunden durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Daten zur Person gegen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters (siehe „9. Datenschutz“). Mit der Anmeldung stimmt der Kunde, falls er das Bezahlverfahren „Lastschrift“ gewählt hat, der Überprüfung seiner Bonität zu.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Bankdaten oder Widerspruch - scheitern, so ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung bzw. für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, sodass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren der Bank zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können Der VBN und seine Partner sowie das Finanzunternehmen sind berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, so ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich zu dem Kaufpreis des gekauften Tickets die angefallenen Fremdgebühren zu tragen. Der VBN und seine Partner sowie das Finanzunternehmen sind berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.

 

7.5  Zahlung per Kreditkarte

Die Abrechnung der gekauften Tickets/Fahrscheine über das Kreditkarten-Verfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express (Amex) möglich. Andere Kreditkarten werden derzeit nicht akzeptiert.

Nach Abschluss des Bestellvorgangs werden die Zahlungsdaten des Kunden erfasst, nämlich

- Name und Vorname des Kreditkarteninhabers,
- Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express),
- Nummer der Kreditkarte,
- Ablaufdatum der Kreditkarte,
- CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server des Finanzunternehmens zur Abrechnung übertragen.

Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom Kunden angegebenen Daten an seinen Zahlungsdienstleister übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.

Das System des Finanzunternehmens überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und ggf. vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Zu diesem Zwecke werden die personenbezogenen Daten des Kunden an die unter dem Punkt „9. Datenschutz“ aufgezählten Unternehmen weitergegeben. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis. Im Fall, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, versichert der Kunde mit Eingabe der Daten, die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegen zu haben. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D-Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung.

Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D-Secure-Verfahren nicht unterstützen, wird dieser Punkt übersprungen.

Ansprechpartner für alle Fragen zum 3D-Secure-Verfahren ist das kartenausgebende Institut.

Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, so ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich zu dem Kaufpreis des gekauften Tickets angefallenen Fremdgebühren zu tragen. Der VBN und seine Partner sowie das Finanzunternehmen sind berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Der Kunde hat den Verlust, Diebstahl oder anderen Missbrauch bezüglich seiner Kreditkarte dem VBN und dem Finanzunternehmen unverzüglich über das Internetportal oder über die jeweilige Hotline mitzuteilen und das Zahlverfahren zu ändern.

Die eingereichten Forderungen, welche aus den Ticket-/Fahrkartenbestellungen resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Kreditkartenherausgebers als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über das Internetportal einsehen und abrufen.

Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am Kreditkartenverfahren besteht nicht.

Das Finanzunternehmen ist für alle Kreditkartentransaktionen des Kunden (Karteninhaber) im Zusammenhang mit dem “Onlinevertrieb“ der erste Ansprechpartner.

7.6  Zahlung per PayPal

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Kunden wird durch den VBN nur dann angenommen, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde.

7.7  Zahlung per Apple Pay

Für die Bezahlung mittels Apple Pay, ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Apple Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Apple Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der App/den Webshop Apple Pay als Zahlart aus. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über die App/den Webshop ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.

7.8  Zahlung per Google Pay

Für die Bezahlung mittels Google Pay, ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Google Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Google Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der App/den Webshop Google Pay als Zahlart aus. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über die App/den Webshop ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.

 

8       Datenübermittlung und Haftung für Hard- und Softwareschäden

Transaktionen, die durch falsch genutzte oder installierte Soft- oder Hardware des Kunden scheitern, werden voll berechnet, wenn der Datentransfer von Ticket-/Fahrscheinbestellungen auf den vom VBN und ihren Partnern genutzten Servern vollständig und erfolgreich abgelaufen ist und die Tickets/Fahrscheine versandt wurden. Der VBN übernimmt keine Haftung für Schäden an Hard- oder Software des Kunden, die durch das Nutzen der FahrPlaner-App bzw. des Onlineshops ausgelöst werden könnten, sofern die Schäden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln ihrer Mitarbeiter oder von Mitarbeitern der Partner oder als Dienstleister von dem VBN beauftragten Unternehmen verursacht wurden. Der VBN haftet nicht für Schäden, die durch den Datentransfer entstehen können.

9       Datenschutz

Die bei der Registrierung hinterlegten personenbezogenen Daten des Kunden und alle damit einhergehenden Änderungen sowie die bei einem Kaufprozess gespeicherten Daten werden nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) von der VBN GmbH, der EOS UPTRADE GmbH sowie der LogPay Financial Services GmbH verarbeitet. Die hinterlegten Zahlungsdaten werden ausschließlich beim Finanzunternehmen gespeichert. Detaillierte Informationen stehen in den Datenschutzinformationen nach Art. 13 bzw. 14 DS-GVO unter folgenden Internetadressen zur Verfügung:

https://www.vbn.de/datenschutz

https://landingpage.logpay.de/mobility_dsgvo_2018/

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full

Die EOS UPTRADE GmbH speichert und verarbeitet die oben genannten Daten für die allgemeine Kundenverwaltung als Dienstleister im Rahmen eines Vertrages über die Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DS-GVO.

Das Finanzunternehmen hat sich gegenüber dem VBN verpflichtet, die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß DS-GVO zu verarbeiten. Die Kreditkartendaten werden geschützt in einem PCI DSS zertifizierten System abgelegt.

10   Datum und Uhrzeit und Sprache

Sofern für Erklärungen und Rechtsgeschäfte ein Datum und/oder eine Uhrzeit maßgeblich ist, ist das angezeigte Server-Datum sowie die Server-Zeit ausschlaggebend.

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

11   Rechte und Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die Dauer der Vertragslaufzeit des Gebrauchsüberlassungsvertrages zur FahrPlaner-App berechtigt, die internetbasierten Verkaufsdienste in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

Jeder registrierte Kunde erhält einen mit einem Passwort geschützten Internet-Zugang zu seinem persönlichen Login-Bereich unter www.vbn.de oder www.niedersachsenatrif.de. Dort kann er seine aktuell gespeicherten persönlichen Daten sowie die Zahlungsdaten einsehen und ändern.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und sein Passwort geheim zu halten. Der Kunde hat den Anbieter umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt. Jeder Kunde trägt die vollständige Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung.

Der Kunde ist verpflichtet, seine bei der Registrierung beim "Onlinevertrieb" angegebenen persönlichen Daten bei Veränderungen in seinem persönlichen Login-Bereich zu aktualisieren. Das gilt insbesondere für Adresse, E-Mail-Adresse und Angaben zu dem gewählten Zahlverfahren.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Verlust oder Diebstahl eines für den "Onlinevertrieb" benutzten mobilen Endgerätes umgehend sein persönliches Passwort im persönlichen Login-Bereich zu ändern, um einen Missbrauch auszuschließen. Des Weiteren kann der Kunde durch Anruf bei der VBN-24h-Serviceauskunft unter 0421/59 60 59 sein Kundenkonto vorübergehend sperren lassen. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde für die bis dahin entstandenen Forderungen. Jeder erfolgte Kauf beziehungsweise jede Inanspruchnahme von Leistungen, die auf den vom Kunden registrierten Account erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst. Mehraufwendungen, die dem VBN und ihren Partner sowie Zahlungsdienstleistern dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Meldepflichten nicht nachkommt, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Mit Löschung oder während einer Sperrung des Kundenkontos ist der Kunde nicht berechtigt den internetbasierten Verkaufsdienst "Onlinevertrieb" zu benutzen.

12   Kündigung

Der Kunde ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis für den Dienst “Onlinevertrieb“ jederzeit ohne Angabe von Gründen per E-Mail an app@vbn.de zu kündigen. Bis zur endgültigen Abwicklung des Nutzungsverhältnisses nach einer Kündigung gelten diese AGB weiter. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden bleiben von der Kündigung unbenommen.

Der VBN behält sich das Recht vor, das Kundenkonto zu sperren oder zu löschen und den Kunden von der weiteren Nutzung des “Onlinevertriebs“ auszuschließen, wenn der Kunde bei der Anmeldung falsche Daten angeben hat, im Zusammenhang mit dem “Onlinevertrieb“ gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese AGB oder andere anwendbare Vertragsbedingungen verletzt oder ein anderer wichtiger Grund (insbesondere wenn eine Lastschrift unberechtigt vom Kunden zurückgegeben wird oder der Einzug einer fälligen Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitert) gegeben ist.

Der Kunde hat das Recht, seine getätigten Einwilligungen zu widerrufen. Mit Ausübung des Widerrufsrechts ist die Teilnahme am “Onlinevertrieb“, insbesondere die Bestellung von Online- und HandyTickets, nicht mehr möglich.

13   Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht beim Erwerb von Tickets/Fahrscheinen (Verträge über die Beförderung von Personen - § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB).

14   Löschung der Kundendaten bei Nichtnutzung

Der VBN ist berechtigt, den Account des Kunden und alle dazugehörigen Daten nach einem Zeitraum von 12 Monaten der Inaktivität (kein Login über Webbrowser oder Nutzung der Dienste) ohne Rückfrage zu löschen.

15   Statistische Auswertung

Der VBN kann Informationen über den Gebrauch des Shops verfolgen. Zu diesem Zweck werden neben den personenbezogenen Daten auch Daten gespeichert, die sich auf das Datum und die Uhrzeit des Zugriffs auf den Shop sowie auf die Anzahl verkaufter Tickets/Fahrscheine beziehen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erfolgt allein anonymisiert zu statistischen Zwecken. So werden beispielsweise Statistiken über die tägliche Anzahl der Besucher, die täglichen abgeschlossenen und abgebrochenen Bestellvorgänge erhoben. Der VBN und seine Partner verwenden diese Statistiken ausschließlich zur Messung der Aktivitäten sowie zur Verbesserung bzw. Anpassung des Shops an die Bedürfnisse der Nutzer. Diese Statistiken enthalten keine personenbezogenen Daten und können auch nicht zur Sammlung personenbezogener Daten genutzt werden. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen findet nicht statt. Profile über das Verhalten einzelner Nutzer bei der Nutzung des Shops werden seitens des VBN nicht erstellt.

16   Kontaktdaten Kundenservice

Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH

Am Wall 165-167

28195 Bremen

Telefon: 0421-59 60 59

app@vbn.de

www.vbn.de

17   Rechtliche Vorgaben zur Streitbeilegung

Die Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH informiert gemäß § 36 und § 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), dass sie derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt. Unabhängig davon kann gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 zur Streitbeilegung die EU-Online-Streit-beilegungsplattform, die unter dem folgenden Link zur Verfügung steht http://ec.europa.eu/consumers/odr/, genutzt werden. Die für die Streitbeilegung zu nutzende Emailadresse der Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH lautet: app@vbn.de.

18   Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Schriftform im Sinne dieser AGB wird auch durch E-Mail gewahrt.

Stand: April 2023